Stallpflicht bleibt aber nach wie vor bestehen
Rietberg. Der Kreis Gütersloh hebt die Überwachungszonen zum zweiten und dritten Ausbruch der Geflügelpest auf. Betroffen waren zwei Bestände in Verl. Die zweite Überwachungszone tritt am Montag, 21. November, außer Kraft, die dritte am Dienstag, 22. November. Weitere Informationen können im neuen Amtsblatt Nummer 798 unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt nachgelesen werden. Dort finden Betroffene und Interessierte außerdem die derzeitigen Regelungen. Auf der Geflügelpest-Sonderseite unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest gibt es eine Karte mit den eingezeichneten Zonen. Achtung: Auch wenn die Überwachungszonen zum Teil aufgehoben worden sind, gilt in Gütersloh, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl weiterhin die Stallpflicht.
Im Oktober hat es vier Ausbrüche der Geflügelpest im Kreisgebiet gegeben. Alle vier Schutzzonen konnten mittlerweile aufgelöst werden. Mit dem Wegfall der zweiten und dritten Überwachungszonen in der kommenden Woche bleibt nur noch die Überwachungszone um den Bestand des vierten Ausbruchs bestehen.
Die Amtsblätter finden sich unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt.
(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh vom 18.11.2022)