Folgende Möglichkeiten der Bestattung bietet die Stadt Rietberg an:
- Erdreihengrab für Verstorbene ab 5 Jahren
- Erdreihengrab für Verstorbene unter 5 Jahren
- Erdwahlgrab
- Gärtnerisch gestaltetes Urnengemeinschaftsgrab
- Rasenreihengrab für Sarg
- Rasenreihengrab für Urne
- Urnenreihengrab
- Urnenwahlgrab
- Baumurnenwahlgrab
- Sternenkinderfeld
Grundsätzlich lassen sich die Grabarten auf den städtischen Friedhöfen in Rietberg in Reihen- und Wahlgräber, unterteilen. Die Unterschiede liegen in der Nutzungsdauer bzw. Ruhezeit sowie in der möglichen Anzahl der zu bestatteten Personen.
Reihengräber sind Einzelgrabstätten, welche im Todesfall nur für eine Bestattung vorgesehen sind. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wahlgräber sind Grabstätten, welche im Todesfall mindestens für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Die Wahlgrabstätten können nach individuellem Wunsch aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Sowohl die Verlängerung als auch der Vorerwerb (mind. 5 Jahre) ist möglich. Reihen- und Wahlgräber bietet die Stadt Rietberg ebenfalls auf dem muslimischen Grabfeld auf dem Friedhof am Franziskusweg an.
Ferner gibt es in Neuenkirchen Urnenreihengräber und in Mastholte Sarg- und Urnenreihengräber, die im Gesamten gärtnerisch gestaltet sind und für die Dauer der Ruhezeit von ansässigen Friedhofsgärtnereien gepflegt werden. Hierzu werden Verträge zwischen den Nutzungsberechtigen, der Friedhofsgärtnerei und einer Dauergrabpflegegesellschaft abgeschlossen, die das Pflegegeld treuhänderisch verwaltet.
Weiter werden die Grabarten in pflegefreie (nicht gestaltbare) und in nichtpflegefreie Grabarten (individuell gestaltbar) unterteilt.
Erdreihengrabstätten sind ausschließlich Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Die Erdreihengrabstätte ist ausschließlich für die Bestattung einer Person vorgesehen und ein Wiedererwerb bzw. eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die individuelle Gestaltung und Pflege erfolgt durch die nutzungsberechtigte Person.
Erdwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die nach Ablauf der Ruhezeit um mindestens fünf Jahre verlängert werden können. Der Erwerb mehrerer Grabstellen ist möglich. Es handelt sich dann um das klassische mehrstellige Familiengrab. Je Grabstelle kann eine Urnen- und eine Sargbestattung vorgenommen werden. Erdwahlgrabstätten können sowohl auf frei gewordenen Grabstellen als auch auf dafür vorgesehenen Feldern ausgewählt werden.
Ein gärtnerisch gestaltetes Urnengemeinschaftsgrab ist ein Reihengrab und bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung in einem gärtnerisch gestalteten Bereich. Die Grabstätten werden von den städtischen Friedhofsgärtnern gestaltet und gepflegt. Der Verstorbene kann anonym beigesetzt oder auf einer zentralen Gravurtafel namentlich erwähnt werden.
Die Rasenreihengrabstätte für Sarg oder Urne ist eine Form der pflegefreien Grabstätten, das für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne genutzt werden kann. Die Grabstellen befinden sich auf einer Rasenfläche. Eine Gestaltung ist nicht möglich, der Rasen wird von den städtischen Friedhofsgärtnern gepflegt. Die Grabplatten sind einheitlich, die Gravur kann individuell gestaltet werden. Grablichter oder Grabschmuck müssen auf einer dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden.
Die Rasenwahlgrabstätte für Sarg und Urne ist eine pflegefreie Grabstätte, welche im Todesfall mindestens für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt wird. Die Wahlgrabstätten können nach individuellem Wunsch aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Sowohl die Verlängerung als auch der Vorerwerb (mind. fünf Jahre) ist möglich. Die Grabstellen befinden sich auf einer Rasenfläche. Eine Gestaltung ist nicht möglich, der Rasen wird von den städtischen Friedhofsgärtnern gepflegt. Die Grabplatten sind einheitlich, die Gravur kann individuell gestaltet werden. Grablichter oder Grabschmuck müssen auf einer dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden.
In einer Urnenreihengrabstätte kann ausschließlich eine Person beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Grabstätte über die Ruhefrist (30 Jahre) hinaus ist nicht möglich. Die individuelle Gestaltung und die Pflege der Grabstätte erfolgt durch die nutzungsberechtigte Person
Eine Urnenwahlgrabstätte ist eine Grabstätte für bis zu vier Urnen. Die Nutzungsdauer dieser Grabstätte liegt bei 30 Jahren und kann im Anschluss auf eine beliebige Zeit verlängert werden, jedoch um mindestens fünf Jahre. Ein Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ist möglich. Die Gestaltung erfolgt individuell durch die nutzungsberechtigte Person.
Baumurnenwahlgrabstätten sind Grabstätten im direkten Umfeld von Bäumen. Die Pflege und Gestaltung erfolgt durch die Stadt Rietberg und ist somit für die nutzungsberechtigte Person pflegefrei. Das Erscheinungsbild der Baumurnenwahlgrabstätten ist auf den einzelnen Friedhöfen unterschiedlich.
Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes und der Vorerwerb einer Grabstätte kann jederzeit um mindestens 5 Jahre erfolgen. Eine Baumurnenwahlgrabstätte bietet die Möglichkeit, zwei Urnen beizusetzen.
Grabmalgenehmigung: Jedes zu errichtende Grabmal und Denkmal unterliegt der schriftlichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Rietberg. Für Aufbauten über 50 cm Höhe wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr deckt die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung über mind. 30 Jahre.