BAUEN & WOHNEN
In diesem Bereich informieren wir Sie über die von der Stadt Rietberg zu veräußernden Wohnbaugrundstücke und mögliche Fördermöglichkeiten.
In diesem Bereich informieren wir Sie über die von der Stadt Rietberg zu veräußernden Wohnbaugrundstücke und mögliche Fördermöglichkeiten.
Die Stadt Rietberg verfolgt mit dem Verkauf von Wohnbaugrundstücken das Ziel, Bauwilligen die Möglichkeit zu geben, Wohneigentum in Rietberg zu schaffen. In den neuen Baugebieten werden die von der Stadt Rietberg angebotenen Grundstücke vorrangig an Bewerber verkauft, die bisher noch nicht über Eigentum verfügen und beabsichtigen, die Immobilie selbst zu nutzen.
Interessenten, die ein Gebäude zur Eigennutzung errichten möchten, können sich bei der Stadt Rietberg vormerken lassen. Die Vormerkung ist unverbindlich. Die Aufnahme in die Vormerkliste erfolgt über den eine Interessenbekundung zum Erwerb eines Wohnbaugrundstückes. Sobald im Stadtgebiet Wohnbaugrundstücke nach den Vergaberichtlinien durch die Stadt Rietberg angeboten werden, erhalten die vorgemerkten Interessenten eine Information über die anstehende Vergabe.
Mindestens 50 Prozent der in einem Baugebiet zur Verfügung stehenden Grundstücke bietet die Stadt Rietberg zu vergünstigten Konditionen an. Um auf diese Grundstücke zugreifen zu können, sind von den Bewerbern bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Antragsberechtigt sind Interessenten ab 18 Jahren. Der/Die Bewerber(in) sowie der/die Ehe-/Lebenspartner(in) bzw. Freund(in) dürfen nicht Eigentümer einer Immobilie sein (ausgenommen sind Gewerbeimmobilien).
Des Weiteren darf das Jahresbruttoeinkommen des Antragstellers/der Antragstellerin und des Ehe-/Lebenspartners 116.000 Euro (bei Einzelpersonen 58.000 Euro) nicht übersteigen. Für jedes im Haushalt lebende Kind bis Vollendung des 18. Lebensjahres werden zusätzlich 7.000 Euro brutto/Jahr angerechnet. Das Jahreseinkommen ist bei der Bewerbung um ein konkretes Grundstück mit Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen. Sollte das Jahreseinkommen in dem Jahr vor der Vergabe die Einkommensgrenze übersteigen, ist das durchschnittlich zu berücksichtigende Einkommen rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren nachzuweisen.
Die Erwerber verpflichten sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen und das Gebäude für die Dauer von 12 Jahren selbst zu nutzen. Die Fristen werden ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch berechnet.
Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der 12 Jahre vermietet oder veräußert wird, besteht für die Stadt Rietberg ein Rückkaufsrecht bzw. kann die Stadt Rietberg die Zahlung eines Ausgleichsbetrages verlangen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages wird für jedes Baugebiet separat festgelegt. Eine Teilvermietung ist möglich.
Die Vergabe der städtischen Wohnbaugrundstücke zu vergünstigten Konditionen erfolgt unter Anwendung des nachfolgenden Punktesystems:
1. Wohnort | 1.1 zum Zeitpunkt der Vergabe im Stadtgebiet Rietberg | 3 Punkte |
| 1.2 mindestens 5 Jahre im Stadtgebiet Rietberg gelebt | 1 Punkt |
| 1.3 Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt/aufgewachsen in Rietberg | 1 Punkt |
| 1.4 Inhaber einer Ehrenamtskarte / Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet, pro Person 1 Punkt | max. 2 Punkte |
2. Arbeitsplatz | 2.1 im Kreis Gütersloh, Delbrück, Lippstadt, Paderborn u. Bielefeld | 1 Punkt |
| 2.2 im Gebiet der Stadt Rietberg | 2 Punkte |
3. Personenzahl | je Haushaltsangehörigem (hier werden nur die Personen einbezogen, die in die Hauptwohnung des Gebäudes einziehen) | |
| 3.1 Erwachsene, pro Person 2 Punkte | max. 4 Punkte |
| 3.2 Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres, pro Kind 1 Punkt | max. 3 Punkte |
4. Schwerbehinderung/Aufnahme eines zu Pflegenden ab Pflegegrad 1 | 3 Punkte | |
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Höchstpunktzahl: |
| 20 Punkte |
Bei gleicher Punktzahl ist zunächst die Anzahl der Kinder ausschlaggebend. Bei weiterhin gleichem Punktestand wird die geringere Höhe des Einkommens vorrangig berücksichtigt.
Als Kinder im Sinne der Vergaberichtlinien gelten auch ungeborene Kinder bei einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft.
Ca. 30 Prozent der in einem Baugebiet angebotenen städtischen Grundstücke werden zum Bodenrichtwert vergeben. Das Angebot wird auf der Internetseite www.rietberg.de sowie in der örtlichen Presse bekannt gemacht. Der Grundstücksausschuss der Stadt Rietberg legt den Verkaufspreis fest. Er orientiert sich am aktuellen Bodenrichtwert.
Zugriffsberechtigt sind Interessenten ab 18 Jahren. Weitere Bewerbungsvoraussetzungen sind hier nicht gefordert. Sofern der/die Bewerber(in) sowie der/die Ehe-/Lebenspartner(in) bzw. Freund(in) über Immobilieneigentum verfügen, besteht mit Zuteilung eines Grundstückes die Verpflichtung zum Verkauf innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien.
Die Erwerber verpflichten sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen und das Gebäude für die Dauer von 12 Jahren selbst zu nutzen. Die Fristen berechnen sich ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der 12 Jahre vermietet oder veräußert wird, hat die Stadt Rietberg das Recht, das Grundstück zurückzunehmen bzw. alternativ einen Ausgleichsbetrag zu verlangen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages wird für jedes Baugebiet separat festgelegt. Eine Teilvermietung ist möglich.
Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
1. Wohnort | in Rietberg bzw. in Rietberg bereits gewohnt | 10 Punkte |
| oder |
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| im Kreisgebiet sowie in den angrenzenden Kommunen Delbrück, Paderborn, Lippstadt und Bielefeld | 5 Punkte |
2. Arbeitsplatz | in Rietberg | 10 Punkte |
| oder |
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| im Kreisgebiet sowie in den angrenzenden Kommunen Delbrück, Paderborn, Lippstadt und Bielefeld | 5 Punkte |
3. Personenzahl |
| max. 20 Punkte |
| Erwachsene, pro Person 7 Punkte, max. 14 Punkte |
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| Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres, je Kind 2 Punkte, max. 6 Punkte, |
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4. Schwerbehinderung/Aufnahme eines zu Pflegenden ab Pflegegrad 1 | 5 Punkte | |
Höchstpunktzahl: |
| 45 Punkte |
Bei gleicher Punktzahl sind die persönlichen Verhältnisse (Kinder/Schwerbehinderung/Aufnahme eines zu Pflegenden) ausschlaggebend.
Ca. 20 Prozent der in einem Baugebiet angebotenen städtischen Grundstücke werden durch Höchstgebot vergeben. Die Vergabe wird auf der Internetseite www.rietberg.de sowie in der örtlichen Presse bekannt gemacht.
Besondere Bewerbungsvoraussetzungen sind hier nicht gefordert. Es besteht keine Eigennutzungsverpflichtung und keine Verpflichtung zum Verkauf des vorhandenen Immobilieneigentums. Das Grundstück ist innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu bebauen.
Hinweis:
Die Vormerkung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zum Kauf eines Grundstückes. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes besteht nicht. Schadensersatzansprüche wegen der Nichtberücksichtigung einer Bewerbung können gegen die Stadt Rietberg nicht geltend gemacht werden. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheiden die politischen Gremien.
Wer eine Wohnung mieten möchte, muss viele Kriterien bedenken: Passt die Größe? Bin ich mit der Lage einverstanden? Kann ich mir die Wohnung überhaupt leisten? Umgekehrt fragt sich auch der Vermieter: Wie viel Kaltmiete ist in Rietberg üblich?
Bei diesen Fragen hilft der qualifizierte Mietspiegel, der für die Stadt Rietberg erstellt wurde. Mit ihm lässt sich eine so genannte „ortsübliche Vergleichsmiete“ ermitteln. Eine Vergleichsmiete als Gradmesser kann helfen, juristische Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zu verhindern. In jedem Fall bietet der Mietspiegel für alle Parteien eine Orientierung, welche Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnraum angemessen ist.
Der vorliegende Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Rietberg sowie den an seiner Erstellung beteiligten Organisationen und Interessenverbänden anerkannt. Er gilt zwei Jahre lang.
In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten – Innenstadt Rietberg und Stadtteilzentrum Neuenkirchen – besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, nach §7h, §10f Einkommensteuergesetz (EStG), Bau- und Planungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden steuerlich abzuschreiben.
Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt zu 100% abgeschrieben werden (acht Jahre je 9% und vier Jahre je 7% nach §7h EStG). Bei Gebäuden, die der Eigentümer selbst bewohnt, reduziert sich die Abschreibung auf 90% (zehn Jahre je 9% nach §10f EStG).
Die notwendigen Formulare sind nachfolgend herunterzuladen. Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Rietberg unterstützt Sie als Hauseigentümer bei der Antragstellung:
Der Bauherr muss im Einzelnen nachweisen, welche tatsächlichen Leistungen erbracht worden sind und welches Entgelt er dafür bezahlen musste. Zudem ist anzugeben, ob die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht und die Option gem. §9 UStG in Anspruch genommen wird. Die Rechnungsbeträge sind in Abhängigkeit von der vertraglichen Vereinbarung entweder stets als Nettobeträge (ohne) oder stets als Bruttobeträge (mit Mehrwertsteuer) aufzuführen. Die gewählte Berücksichtigungsart ist anzugeben. In der erteilten Bescheinigung ist dann ein Hinweis enthalten, ob es sich um Netto- oder Bruttobeträge handelt.
Für die Ausstellung der Bescheinigung gem. §7h EStG benötigt die Stadt prüfbare Unterlagen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen in der Regel keine Herstellungskosten sind und daher im Rahmen der Vergünstigungen gemäß §7h EStG nicht berücksichtigt werden können:
Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinne kann nicht übernommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung durchführen können und sich die steuerliche Behandlung durch das für Sie zuständige Finanzamt an Ihrer individuellen steuerlichen Situation orientiert. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.