BUNDESTAGSWAHL

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Hier gibt es alle nötigen Informationen rund um die Wahl in Rietberg nachzulesen.

 

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.
Das Stadtgebiet von Rietberg gehört zum Wahlkreis 131 Gütersloh I.
In der Stadt Rietberg werden rund 22.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein.

Ab Sonntag, 23. Februar, können Sie unter diesem Link nachsehen, wie in den Rietberger Wahlbezirken abgestimmt worden ist.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt

  • sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
    innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • ist, wer nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. Wahlrecht durch Richterspruch entzogen)
  • ist, wer in der Stadt Rietberg seinen oder ihren Hauptwohnsitz hat.

Alle Wahlberechtigten erhalten ab dem 28. Januar bis spätestens zum 2. Februar ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Sollten Sie bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Wahlen.

Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, sofern sie

  • entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht mehr als 25 Jahre zurückliegt,
    oder
  • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Diese Personen müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis zum 2. Februar bei der Abteilung für Wahlen der Stadt Rietberg eingegangen sein. Nach Prüfung des Vorliegens der erforderlichen Voraussetzungen werden die Briefwahlunterlagen an die Auslandsadresse versandt. Die Abteilung für Wahlen der Stadt Rietberg hält die erforderlichen Antragsformulare bereit. Diese können auch im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de abgerufen werden.

Wahlbezirke und Wahllokale

Das Stadtgebiet von Rietberg ist in 19 Wahlbezirke aufgeteilt. Der Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen müssen.

Die Orte der Wahllokale sind bis auf zwei Ausnahmen identisch mit denen bei der Europawahl 2024.
Die Wahllokale in den Wahlbezirken 09 und 10, Neuenkirchen, werden ab dieser Wahl wieder in der Grundschule Neuenkirchen eingerichtet, so dass sich zukünftig wieder alle vier Neuenkirchener Wahllokale in der Grundschule An den Kastanien befinden.
Das Pfarrheim Rietberg (Wahlbezirk 11) kann aufgrund des bevorstehenden Abrisses nicht mehr genutzt werden. Für die Wahlberechtigten des Wahlbezirks 11 wird daher ein Wahllokal im Verwaltungsgebäude Rügenstr. 1, Fraktionsraum 2, im Erdgeschoss eingerichtet.

Alle Wahllokale sind, wie gewohnt, barrierefrei zu erreichen.

Gewählt werden kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro ist ab dem 7. Februar geöffnet. Es ist barrierefrei erreichbar und befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Rügenstr. 1, Raum 2.
Es ist zu folgenden Zeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet:
montags:            08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
dienstags:           08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs:         08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
donnerstags:      08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags:               08.30 bis 12.00 Uhr (am 21.02. ausnahmsweise bis 15.00 Uhr)
sowie an den zwei Samstagen 8. und 15. Februar von 8 bis 12 Uhr.

Sie haben die Möglichkeit, direkt im Briefwahlbüro zu wählen.


Rückblick 2021

Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 in Rietberg können Sie hier nachlesen.

Kontakt
Astrid Karweger