BUNDESTAGSWAHL
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Hier gibt es alle nötigen Informationen rund um die Wahl in Rietberg nachzulesen.
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Hier gibt es alle nötigen Informationen rund um die Wahl in Rietberg nachzulesen.
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.
Das Stadtgebiet von Rietberg gehört zum Wahlkreis 131 Gütersloh I.
In der Stadt Rietberg werden rund 22.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt
Alle Wahlberechtigten erhalten ab dem 28. Januar bis spätestens zum 2. Februar ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Sollten Sie bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Wahlen.
Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, sofern sie
Diese Personen müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis zum 2. Februar bei der Abteilung für Wahlen der Stadt Rietberg eingegangen sein. Nach Prüfung des Vorliegens der erforderlichen Voraussetzungen werden die Briefwahlunterlagen an die Auslandsadresse versandt. Die Abteilung für Wahlen der Stadt Rietberg hält die erforderlichen Antragsformulare bereit. Diese können auch im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de abgerufen werden.
Das Stadtgebiet von Rietberg ist in 19 Wahlbezirke aufgeteilt. Der Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen müssen.
Die Orte der Wahllokale sind bis auf zwei Ausnahmen identisch mit denen bei der Europawahl 2024.
Die Wahllokale in den Wahlbezirken 09 und 10, Neuenkirchen, werden ab dieser Wahl wieder in der Grundschule Neuenkirchen eingerichtet, so dass sich zukünftig wieder alle vier Neuenkirchener Wahllokale in der Grundschule An den Kastanien befinden.
Das Pfarrheim Rietberg (Wahlbezirk 11) kann aufgrund des bevorstehenden Abrisses nicht mehr genutzt werden. Für die Wahlberechtigten des Wahlbezirks 11 wird daher ein Wahllokal im Verwaltungsgebäude Rügenstr. 1, Fraktionsraum 2, im Erdgeschoss eingerichtet.
Alle Wahllokale sind, wie gewohnt, barrierefrei zu erreichen.
Gewählt werden kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
Briefwahlunterlagen können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung anfordern. Bitte warten Sie diese auf jeden Fall ab. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie hierzu nähere Erläuterungen.
Sie haben drei Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen:
1. Durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag über das Onlinewahlscheinverfahren OLIWA sicher und einfach gestellt werden. Die Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist nur bis zum 19. Februar, 12.00 Uhr, möglich.
2. Ebenso können die Briefwahlunterlagen schriftlich (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, oder per E-Mail) angefordert werden.
3. Die Briefwahl kann auch persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Dies ist nur bis zum 21. Februar, 15.00 Uhr, möglich.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Bitte achten Sie darauf, Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die Stadt Rietberg zurückzuschicken, dass sie dort am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr eingegangen sind. Die Hausbriefkästen am Verwaltungsgebäude Rügenstr. 1 und am Historischen Rathaus werden am 23. Februar um 18.00 Uhr letztmalig geleert.
Aufgrund der verkürzten Fristen für die Kandidatenaufstellungen zur Bundestagswahl können bundesweit die Stimmzettel erst ab der letzten Januar-Woche gedruckt werden. Voraussichtlich können die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 6. Februar verschickt werden.
Aufgrund der verbleibenden kurzen Zeit bis zum Wahltag am 23. Februar empfehlen wir daher dringend, wenn eben möglich, bei dieser Wahl von der Urnenwahl Gebrauch zu machen und am Wahlsonntag die Wahllokale vor Ort aufzusuchen. Sie entlasten so unsere Kolleginnen und Kollegen im Wahlamt deutlich und stellen sicher, dass Ihre Stimme auch zuverlässig ankommt.
Sollten Sie dennoch die Briefwahl bevorzugen, bedenken Sie bitte, dass der Postweg für die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen einige Tage in Anspruch nehmen kann. In diesem Fall empfehlen wir, den roten Wahlbrief möglichst direkt in unseren Hausbriefkasten am Verwaltungsgebäude Rügenstraße 1 oder am Historischen Rathaus, Rathausstraße 31, einzuwerfen.
Sie müssen in jedem Fall sicherstellen, dass Ihre Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 18.00 Uhr, bei der Stadt Rietberg eingegangen sind.
Unter diesem link können Sie online die Briefahlunterlagen beantragen:
Dies ist möglich zwischen dem 17. Januar (12.00 Uhr) und dem 19. Februar (12.00 Uhr).
Das Briefwahlbüro ist ab dem 10. Februar geöffnet. Es ist barrierefrei erreichbar und befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Rügenstr. 1, Raum 2.
Es ist zu folgenden Zeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet:
montags: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
dienstags: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
donnerstags: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags: 08.30 bis 12.00 Uhr (am 21.02. ausnahmsweise bis 15.00 Uhr)
Sie haben die Möglichkeit, direkt im Briefwahlbüro zu wählen.