Finanzen
Hier geht es ums Geld – die Finanzen der Stadt Rietberg. Die Herzstücke dieses Bereichs sind der Haushaltsplan, der Jahresabschluss und der Gesamtabschluss.
Hier geht es ums Geld – die Finanzen der Stadt Rietberg. Die Herzstücke dieses Bereichs sind der Haushaltsplan, der Jahresabschluss und der Gesamtabschluss.
Der Haushaltsplan wird jedes Jahr vom Rat der Stadt Rietberg beschlossen. Darin ist festgelegt, wieviel Geld die Stadt im nächsten Jahr ausgeben darf. Und wofür.
Der Jahresabschluss ist sozusagen das Gegenstück zum Haushaltsplan. Wohingegen beim Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben im Voraus geplant werden, weist der Jahresabschluss am Ende eines Jahres aus, wie viel Geld denn tatsächlich ausgegeben und eingenommen wurde.
Der Gesamtabschluss stellt die finanzielle Gesamtsituation der Stadt Rietberg dar. Hierfür werden die ausgegliederten städtischen Betriebe zusammen mit der Stadt als Einheit betrachtet. Das Pendant hierzu ist der kaufmännische Konzernabschluss, in dem Wirtschaftsunternehmen gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen betrachtet werden.
Im Online-Haushalt der Stadt Rietberg lässt sich per Mausklick jedes Detail der Finanzplanung aufrufen. Dies bietet größtmögliche Transparenz, auch im Bereich der städtischen Finanzen.
Der Haushaltsplan 2025 wurde am 19.12.2024 vom Rat der Stadt Rietberg beschlossen. Bei Aufwendungen von 98.920.425 Euro und Erträgen von 88.018.149 Euro beträgt das geplante Jahresergebnis 2025 -10.902.276 Euro. Unter Berücksichtigung des eingeplanten globalen Minderaufwands in Höhe von 1.931.000 Euro ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von -8.971.276 Euro.
Investitionsausgaben sind in Höhe von 30,4 Millionen Euro geplant, wobei die Stadt voraussichtlich Zuschüsse und weitere Investitionseinnahmen von 26,2 Millionen Euro erhält. Zur Deckung der hohen Investitionsauszahlungen und der geplanten Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2025 wird die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 29 Millionen Euro notwendig sein.
Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
Im Jahr 2025 gibt es in Rietberg veränderte Steuerhebesätze.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin ist festgestellt worden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage nicht ausreichend gerecht ist. Vielmehr soll für Grundstücke ähnlicher Lage und vergleichbarer Größe auch die gleiche Grundsteuer bezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Dies ist geschehen. In NRW gelten dafür weitestgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können vom Rat der Stadt Rietberg flexibel eingesetzt werden. Aus Mitteln der Grundsteuer werden zum Beispiel Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt in Rietberg ausgegeben. Das, was Rietberg lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Die Grundsteuer wird also für die örtliche Gemeinschaft gezahlt.
Die Finanzämter haben in den vergangenen Jahren die neuen Grundsteuerwerte für alle Grundstücke im Land ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde. Den hat jeder Grundbesitzer von seinem Finanzamt bereits erhalten.
Für Rückfragen oder Rechtsmittel zum Grundsteuer-Messbetrag ist somit das Finanzamt zuständig.
Das Finanzamt Wiedenbrück hat eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet.
Zeiten: montags bis freitags, 9.00 – 13.00 Uhr
Telefon: (05242) 934-1959
elektronischer Kontakt: www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt
Der Messbescheid des Finanzamtes ist verbindlich – auch für die Stadt Rietberg, die davon nicht abweichen darf. Die Stadt Rietberg wendet in einem letzten Schritt nur noch die Steuerhebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Der Rat der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 folgende vom Finanzministerium errechnete aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A (Land- u. Forstwirtschaft) – 294 %
Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) – 596 %.
Diese Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahler in Rietberg einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 festgelegt.
Wesentlich für alle Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht – im Vergleich zu dem bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 galt. Ob der jeweilige Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, „weniger wertvoll“ oder eher durchschnittlich eingestuft wurde, richtet sich nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes. Das wiederum ist im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes abgebildet.
Die Stadt Rietberg hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Bundesrecht ergibt, wird durch diese Berechnung nicht mehr verändert.
Die veränderten Hebesätze können dazu führen, dass jemand künftig mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlen muss. Tendenziell ist zu erwarten, dass für ältere Gebäude eher mehr und für neuere eher weniger Steuern fällig werden. Abhängig ist das nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung des jeweiligen Grundbesitzes im Vergleich zu anderen Grundstücken innerhalb der Stadt Rietberg.
Zum Beispiel könnte sich bei der Neubewertung herausgestellt haben, dass ein Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat, weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat. Dann würde die Grundsteuer wahrscheinlich steigen.
Jeder Grundbesitzer kann seine Steuerlast selbst berechnen: Man muss lediglich den Steuermessbetrag (wurde vom Finanzamt individuell er- und übermittelt) mit dem Hebesatz 596 (Grundsteuer B) oder 294 (Grundsteuer A) multiplizieren und das Ergebnis durch 100 teilen.
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Stadt Rietberg nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann. Die Stadt Rietberg soll also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnehmen wie in den Jahren zuvor.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer eines jeden Grundbesitzer gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass der Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.
Für die eigentlich interessante Frage »Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?« kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an.
Die Abgabenbescheide der Stadt Rietberg werden voraussichtlich in der Zeit vom 7. bis 11. Februar 2025 versendet.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden sich auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de