Lärmaktionsplanung

Die Stadt Rietberg ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie §§47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, zur Regelung von Lärmauswirkungen alle fünf Jahre einen städtischen Lärmaktionsplan zu erstellen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Lärmschutzaktionsplan der Stadt Rietberg

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Zuständig ist hier ist das Eisenbahn-Bundesamt.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt unter anderem die Aufstellung von strategischen Lärmkarten. Die Lärmkarten zeigen getrennt für die verschiedenen Lärmarten (Straße, Schiene, Luftverkehr, Industrie) anhand von farblich unterschiedenen Flächen, den sogenannten Isophonen, die Höhe der Lärmbelastung.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bezieht sich auf Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Im Stadtgebiet Rietberg sind jeweils Teilbereiche der B64, der Bahnhofstraße und Lange Straße (L782) und der Varenseller Straße (L791) betroffen.

Die Lärmkarten werden für zwei unterschiedliche Zeiträume berechnet:

  • den gesamten Tag (0 bis 24 Uhr) als Kenngröße für Lärmbelästigungen (LDEN)
  • die Nacht (22 bis 6 Uhr) als Kenngröße für Schlafstörungen (LNight)

Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Anhand der Lärmkarten werden die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner berechnet und Belastungsschwerpunkte, sogenannte „Hotspots“, für die Lärmaktionsplanung identifiziert. Dies sind Bereiche, in denen besonders viele Menschen von besonders hohen Lärmpegeln betroffen sind. 

Weitere Infos zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gibt es im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal gibt es auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Der Rat der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 einstimmig den aktuellen Lärmschutzaktionsplan der Stufe 4 für die Stadt Rietberg beschlossen.

  • Der Lärmaktionsplan kann hier eingesehen werden.
Kontakt
Rüdiger Ropinski