Kindergärten geschlossen - Ausnahmen möglich

Rietberg. Bereits am Freitagmorgen hatte Bürgermeister Andreas Sunder die Empfehlung ausgesprochen, alle Kindertagestätten im Stadtgebiet zu schließen. Viele Einrichtungen sind dieser Empfehlung schnell gefolgt. Hierzu hat jetzt das Land eine konkrete und drastische Entscheidung getroffen, die in einem Betretungsverbot aller Einrichtungen im Land für Kinder mündet. Hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW im Wortlaut:

„Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.

Kinder- und Familienminister Joachim Stamp erklärte: „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation und müssen seriös und verantwortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen. Das Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die nun zügig und entschlossen umgesetzt wird.”

Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere. Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z. B.

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Details werden zeitnah in Abstimmung mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden geregelt."

Nachträglich gibt es auch hier eine Konretisierung des Landes und eine Ausnahmeregelung:

Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).

Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen! So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können.

Voraussetzung hierfür:

  • die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

Hinweise zur kritischen Infrastruktur erfolgen in Kürze.

Die Aufrechterhaltung des allgemeinen Kindertagesbetreuungsbetriebes ist zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass ab Montag Eltern weiter in kritischer Infrastruktur wie z. B. der gesundheitlichen Versorgung arbeiten können. Das ermöglicht es diesen Eltern, ihr Kind in die bekannte Einrichtung zu geben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Betreuung auch in Anspruch genommen wird und die kritische Infrastruktur weiter betrieben werden kann.