Einspruch von Bürgerinnen und Bürgern nicht erforderlich
Rietberg. Gegenwärtig überprüft die Stadtverwaltung Rietberg – wie viele andere Kommunen auch – ob die Abwassergebühren für das laufende Jahr korrekt kalkuliert worden sind. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das neue Standards zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung festsetzt.
Nach einem ersten Überblick hält die Stadtverwaltung das Urteil des OVG Münster für die Stadt Rietberg nicht in allen Teilen für anwendbar, doch eine ausführliche Prüfung steht noch aus. Bürgerinnen und Bürger jedoch müssen keinen Widerspruch gegen bestandskräftige Gebührenbescheide einlegen, da der Sachverhalt ohnehin gerade geprüft wird. Sollten gegebenenfalls Korrekturen der Abwassergebühren 2022 erforderlich werden, würden diese mit den Gebührenbescheiden für 2023 verrechnet, um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.