Kreis Gütersloh analysiert das Infektionsgeschehen
Kreis Gütersloh. Die Sieben-Tages-Inzidenz der Coronaneuinfektionen im Kreis Gütersloh war Mitte Februar auf 50 gefallen, liegt mittlerweile aber wieder um 60 – trotz des Lockdowns seit Anfang November und der Verschärfung Mitte Dezember. Spannend sei der Blick auf die Entwicklung, so Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Kreis.
Wohnen, arbeiten, pendeln
Man könne circa 70 Prozent der Neuinfektionen nachverfolgen. Größere zusammenhängende Infektionscluster gebe es wenige. Diese habe man vor allem gegen Ende 2020 in Einrichtungen der Altenpflege oder im Krankenhaus gehabt. „Momentan spielt sich das Infektionsgeschehen vor allem in zwei Bereichen ab“, erläutert Bunte. „Da sind die Infektionen im häuslichen und sozialen Umfeld, die unverändert den größten Teil der Infektionsquelle darstellen und daneben die Infektionen aus Arbeitsbezügen.“ Und dabei macht Corona vor Kreisgrenzen keinen Halt. Menschen arbeiten und wohnen an unterschiedlichen Orten und so steigen die Infektionszahlen auch, wenn die Ansteckungsquelle am Arbeitsplatz außerhalb des Kreises liegt.
Etwa ein Drittel der Infektionsquellen kann nicht nachvollzogen werden. Das hänge auch mit dem Antwortverhalten der Infizierten zusammen. „Nicht jeder gibt über sein Freizeitverhalten oder die Kontakte am Arbeitsplatz umfassend Auskunft“, so Bunte.
Zunahme der Varianten (VoCs)
Bei den hohen Inzidenzen im Dezember waren die besorgniserregenden Varianten (VoCs) noch nicht nachgewiesen. Das ist jetzt anders. Die positiven Fälle im Kreis Gütersloh werden mit einer speziellen PCR auf Mutationen untersucht und in einem Zeitraum von zwei Wochen erfolgte zudem eine Gensequenzierung aller positiven Proben.
Die Gesamtgenomsequenzierung ist sehr zeitaufwändig und auch teurer als die PCR, ist aber der sichere Nachweis von Virusvarianten. Wichtig sei es, so Bunte, das Vorliegen einer besorgniserregenden Variante schnell festzustellen, damit die Kontaktpersonen, die in vulnerablen Bereichen wie der Pflege oder zum Beispiel in KiTa oder Schule arbeiten, zeitnah getestet werden können, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu diesem Zeitpunkt auszuschließen. Bei den Varianten (VoCs) ist kein Freitesten nach zehn Tagen möglich und die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach 14 Tagen und einem negativen Test. Auch die mit einer solchen Variante Infizierten müssen laut Empfehlung des RKI vom 26. Februar jetzt mindestens 14 Tage in Isolation bleiben.
Erste Fälle aus dem Bereich Schule und KiTa
Mit der Öffnung von KiTas und Schulen gebe es auch wieder mehr Fälle in diesem Bereich. Je älter die Schülerinnen und Schüler seien, desto mehr sei die Infektion mit der der Erwachsenen vergleichbar, erklärt die Leiterin der Abteilung Gesundheit.
Impfung im Kreis
Derweil geht die Impfung im Kreis weiter. 14.100 Personen (Stand 10. März) wurden im Impfzentrum mit der ersten und teilweise auch der zweiten Impfung versorgt. Seit dem 1. März werden sechs Impfstraßen im ehemaligen Shop des britischen Militärs geöffnet. Verwaltungschef Landrat Sven-Georg Adenauer: „Ich bin froh, dass wir mit den Impfungen in allen 34 Alten- und Pflegeheimen im Kreisgebiet jetzt erst einmal durch sind. So verringert sich die Gefahr, dass es Ausbrüche in Heimen mit schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen gibt.“
Pressemitteilung des Kreies Gütersloh, 11.03.2021