Rietberg. Seit Ende April gilt eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO), darauf weist die städtische Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr hin. Die neue StVO gilt bundesweit und sieht insbesondere bei Parkverstößen höhere Verwarngelder vor. Das gilt auch in der Innenstadt in Rietberg.
So erhöht sich das Verwarngeld für unerlaubtes Parken auf dem Gehweg um mehr als das Doppelte – von 20 auf 55 Euro. Kurz mal in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das war ohnehin nicht erlaubt und kostete 15 Euro Bußgeld fürs Halten, 20 Euro beim Parken. Die neue StVO bestraft Halten in zweiter Reihe deutlich härter: mit 55 Euro. Und bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer mit 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Gleiches gilt auch für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen.
Wer die Parkscheibe vergisst oder falsch einstellt, zahlt künftig pauschal 10 Euro mehr als noch vor einigen Wochen. Wer diese vergisst, zahlt nun mindestens 20 Euro, je nach Dauer erhöht sich die Summe.
Das sind Vergehen, die auch in Rietberg häufig vorkommen. Im Jahr 2019 hatte die städtische Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr insgesamt 4205 Parkverstöße bearbeitet. Damit die Zahl in diesem Jahr nicht so hoch wird, bittet die Stadtverwaltung, verstärkt auf die Regeln zum Halten und Parken zu achten. Eine Parkscheibe (für die Höchstparkdauer von zwei Stunden) ist zum Beispiel in der Rathausstraße und einigen Nebenstraßen in der historischen Innenstadt zu verwenden.