Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet überlagern sich inzwischen
Rietberg/Delbrück-Westenholz. In einem Geflügelbestand in Rietbergs Nachbarstadt Delbrück ist der Ausbruch der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hat den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) bestätigt. Rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz wurde ein 3-Kilometer-Sperrbezirk festgelegt, sowie mit 10 Kilometer Radius ein Beobachtungsgebiet. Beide Radien tangieren auch Flächen im Kreis Gütersloh. Hier gelten weitgehende Beschränkungen.
Der per Allgemeinverfügung erlassene Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gelten seit Donnerstagfrüh, 15. April. Welche Auflagen innerhalb des Sperrgebiets beziehungsweise des Beobachtungsgebiets zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung vom 14. April. Die am 3. März erlassene Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.
Die so genannte blaue Zone, das Beobachtungsgebiet, erstreckt sich zehn Kilometer um den Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist. Wie auch beim Sperrbezirk ist die Zone nicht kreisrund, sondern folgt unter anderem Straßenzügen. Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Kommunen Rietberg, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg und Verl.
Eine interaktive Karte, auf der ersichtlich ist, ob ein Gebäude oder eine Hofstelle in einem der beiden Gebiete liegt, findet sich ebenfalls (ab Donnerstagnachmittag) im Internet. Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt.