Rietberg. Die Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2, die die Stadt Rietberg am 18. März erlassen hat, wird unter Punkt 8 folgendermaßen ergänzt: Geschäftsinhaber haben für
· ausreichend Hygienemaßnahmen (für Mitarbeitende und Kunden) zu sorgen,
· müssen den Zutritt in das Ladenlokal steuern müssen und
· Vorkehrungen zur Vermeidung von Warteschlangen (Abstände einhalten) treffen
Fragen dazu beantwortet die Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr, Telefon (05244) 986 320.
Hier finden Sie die im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt Rietberg.