Wichtiger Hinweis für Geschäftsinhaber

Rietberg. Die Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2, die die Stadt Rietberg am 18. März erlassen hat, wird unter Punkt 8 folgendermaßen ergänzt: Geschäftsinhaber haben für

·        ausreichend Hygienemaßnahmen (für Mitarbeitende und Kunden) zu sorgen,

·        müssen den Zutritt in das Ladenlokal steuern müssen und

·        Vorkehrungen zur Vermeidung von Warteschlangen (Abstände einhalten) treffen

Fragen dazu beantwortet die Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr, Telefon (05244) 986 320.

Hier finden Sie die im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt Rietberg.