Angepasste Förderrichtlinie: Bürgeranträge sind jetzt möglich
Rietberg. Ab Montag, 15. April, sind Anträge für das städtische Förderprogramm »Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung« möglich. Der Rat der Stadt Rietberg will Bürgerinnen und Bürger in ihren Bemühungen um mehr Klimaschutz mit bis zu 60.000 Euro zu unterstützen. Dafür hatte er die Förderrichtlinie leicht angepasst. Diese ist auf www.rietberg.de nachzulesen.
Weniger Konsum, energiesparend Heizen oder Elektrogeräte reparieren. Dies sind nur einige Beispiele für Antragsmöglichkeiten. Gefördert wird zum Beispiel auch der Austausch von Türen und Fenstern an privaten Häusern im Sinne der »Wärmewende«. Neu ist die Bezuschussung von zum Beispiel wasserdichten Kellerfenstern oder abgekanteten Lichtschächten vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes. Dafür fällt die pauschale Unterstützung zur Errichtung eines Passivhauses künftig weg. Der Bereich Mobilität wird in diesem Jahr komplett ausgeklammert bei den Fördermöglichkeiten.
Weitere Möglichkeiten aus den Kategorien Sanieren & Bauen, Konsum, Erneuerbare Energien, Energie sparen, und Klimafolgenanpassung sowie die konkreten Förderrichtlinien sind auf www.rietberg.de unter > Rathaus > Klimaschutz > Förderprogramm nachzulesen. Dort gibt es auch den Online-Antrag, der ist nämlich nur papierlos möglich.