Anmeldetermine der städtischen Grundschulen

Familienbuch, Anmeldekarte und Kinder mitbringen

Rietberg. Die Stadt Rietberg macht auf die Anmeldetermine für das kommende Schuljahr 2020/21 an den städtischen Grundschulen aufmerksam. Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der Schulen beziehungsweise der jeweiligen Schulstandorte entgegengenommen. Zur Anmeldung sind das Familienbuch oder die Geburtsurkunde sowie die Anmeldekarte, die bereits mit dem Einladungsschreiben verschickt wurde, mitzubringen. Auch der oder die künftige Schüler oder Schülerin sollen bei der Anmeldung dabei sein.

Die Anmeldetermine sind wie folgt:

Sieben-Meilen-Schule, Standorte Westerwiehe und Bokel:
Montag und Dienstag, 4. und 5. November, jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.

Grundschulverbund Neuenkirchen-Varensell:
Standort Neuenkirchen
Montag, 4. November, zwischen 14 und 18 Uhr,
Dienstag und Donnerstag, 5. und 7. November, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr,
Freitag, 8. November, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, sowie
Dienstag, 12. November, in der Zeit von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr.

Standort Varensell
Mittwoch, 6. November, in der Zeit von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr.

Rudolf-Bracht-Grundschule Mastholte:
Montag bis Mittwoch, 4. bis 6. November, jeweils von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr.

Emsschule Rietberg:
Montag bis Donnerstag, 4. bis 7. November, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie
Freitag, 8. November, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die im Zeitraum Oktober 2013 bis einschließlich September 2014 geboren wurden. Dabei können die Eltern frei wählen, an welcher Grundschule in Rietberg sie ihr Kind anmelden.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nur in der nächstgelegenen Schule im Rahmen der verfügbaren Plätze. Auch ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch die Stadt Rietberg entsteht nur, wenn das Kind die nächstgelegene Schule besucht und der kürzeste Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt. Die Eltern aller in dem angegebenen Zeitraum geborenen Kinder sind nach den schulgesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, ihr Kind zu den genannten Terminen anzumelden.