Familienbuch, Anmeldekarte und Kinder mitbringen
Rietberg. Die Stadt Rietberg macht auf die Anmeldetermine für das kommende Schuljahr 2021/22 an den städtischen Grundschulen aufmerksam. Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der Schulen beziehungsweise der jeweiligen Schulstandorte entgegengenommen. Zur Anmeldung sind das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, dazu die Anmeldekarte, die bereits mit dem Einladungsschreiben verschickt wurde, sowie eine Bescheinigung über einen Maserninfektionsschutz (Impfausweis oder gelbes Kinderuntersuchungsheft bzw. ärztliches Zeugnis) mitzubringen. Auch der künftige Schüler oder die künftige Schülerin sollen bei der Anmeldung dabei sein.
Die Anmeldetermine sind wie folgt:
Sieben-Meilen-Schule, Standorte Westerwiehe und Bokel:
- Montag und Dienstag, 2. und 3. November, jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
Grundschule an den Kastanien,
Hauptstandort Neuenkirchen:
- Dienstag und Donnerstag, 3. und 5. November, jeweils in der Zeit von 8 bis 13 und von 14 bis 18 Uhr,
- Freitag, 6. November, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, sowie
- Montag, 9. November, in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie
- Dienstag, 10. November, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.
Nebenstandort Varensell:
- Montag, 2. November, zwischen 8 und 12 Uhr,
- Mittwoch, 4. November, in der Zeit von 8 bis 13 und von 14 bis 17 Uhr.
Rudolf-Bracht-Grundschule Mastholte:
- Montag bis Mittwoch, 2. bis 4. November, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr.
Emsschule Rietberg:
- Montag bis Donnerstag, 2. bis 5. November, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr,
- Freitag, 6. November, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie
- Montag bis Mittwoch, 9. bis 11. November, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die im Zeitraum Oktober 2014 bis einschließlich September 2015 geboren wurden. Dabei können die Eltern frei wählen, an welcher Grundschule in Rietberg sie ihr Kind anmelden.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nur in der nächstgelegenen Schule im Rahmen der verfügbaren Plätze. Auch ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch die Stadt Rietberg besteht nur, wenn das Kind die nächstgelegene Schule besucht und der kürzeste Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt. Die Eltern aller in dem angegebenen Zeitraum geborenen Kinder sind nach den schulgesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, ihr Kind zu den genannten Terminen anzumelden.