Planungssicherheit für örtliche Veranstalter
Rietberg. In Rietberg wird es in diesem Jahr, wie schon 2020, keine Osterfeuer geben. Die Ordnungsabteilung der Stadt Rietberg teilt mit, dass sie vor dem Hintergrund der Coronapandemie keine Genehmigungen erteilen wird. Die frühzeitige Festlegung für das Osterwochenende im April soll den möglichen Antragstellern Gewissheit geben, damit sie eventuellen Grünschnitt anderweitig entsorgen können.
Natürlich kann auch die Stadtverwaltung nicht die konkreten Vorschriften im Zusammenhang mit den Coronaauflagen für April voraussehen. Jedoch sind Osterfeuer grundsätzlich ohnehin nur als Brauchtumsveranstaltungen zulässig, wobei der Gemeinschaftssinn im Vordergrund steht. Dass aber eben solche Veranstaltungen mit Menschenansammlungen Anfang April nicht erlaubt sein werden, ist zumindest zu erwarten. Das Verbrennen von Grünabfällen – auch und insbesondere an Ostern – ist grundsätzlich untersagt. Mit der frühzeitigen Festlegung soll möglichen Veranstaltern von Brauchtumsveranstaltungen Planungssicherheit gegeben werden.
Schon jetzt gesammelte Grünabfälle müssen anderweitig sachgerecht entsorgt werden. Das geht zum Beispiel – unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften – am Recyclinghof Kathöfer, Industriestraße 49 in Rietberg.