Rietberg. Der Sommer steht vor der Tür – egal, wie es mit der Corona-Pandemie weitergeht. Und ein Sommer ohne Freibad wäre für viele wohl noch schlimmer als ein Sommer ohne Großveranstaltungen. Deshalb hat sich die Stadt Rietberg in Absprache mit den politischen Parteien dazu entschlossen, das Freibad ab Mittwoch, 3. Juni, zu öffnen – unter Auflagen und mit gewissen Spielregeln. Die beste Nachricht vorab: Die Eintrittspreise werden im Vergleich zum Vorjahr halbiert.
Maximal 400 Gäste dürfen sich gleichzeitig in der Rietberger Badeanstalt aufhalten. Mehr geben die Abstands- und Hygienevorschriften nicht her. Über eine Einlasskontrolle wird gewährleistet, dass diese Maximalzahl nicht überschritten wird. Alle Besucher müssen sich darüber hinaus mit Namen und Adresse eintragen. Ein entsprechendes Formular kann auf der Webseite der Stadt Rietberg (auf der Startseite ganz unten unter dem Button „Freibad“) heruntergeladen werden. In den Becken werden die Schwimmer über ein Einbahnstraßensystem geleitet, damit sie sich nicht begegnen. Startblöcke und Sprungturm bleiben gesperrt, die Rutsche darf nur einzeln betreten werden. Sammelumkleiden sind nicht nutzbar, Einzelumkleiden und Duschen hingegen schon – unter Wahrung des Mindestabstands. Darüber hinaus wird die Stadt Rietberg die Anlagen noch häufiger reinigen als gewöhnlich. Die Gastronomie bleibt geschlossen, Besucher dürfen eigene Verpflegung gerne mitbringen. Alle Verhaltensregeln können ebenfalls unter dem Button „Freibad“ auf der Startseite der Stadt Rietberg im Detail nachgelesen werden.
Bürgermeister Andreas Sunder weiß, dass maximal 400 Besucher am Tag Einschränkungen für die Badegäste bedeuten. Dennoch ist der Rathauschef überzeugt: „Das Freibad gar nicht zu öffnen, wäre keine Option gewesen. Wenn sich alle an die Spielregeln halten, werden sich hoffentlich viele Menschen trotz der Corona-Krise den Spaß am Schwimmen nicht verderben lassen. Wir werden jedenfalls alles dafür tun, dass der Aufenthalt in unserem Bad so angenehm wie möglich verläuft.“ Eine Einschränkung gibt es leider für die ganz jungen Besucher: Infolge von Corona konnte die Erneuerung des Babybeckens nicht abgeschlossen werden. Deshalb wird im Nichtschwimmerbecken als Ersatz ein kleiner, sehr flacher Teil für Familien mit Kleinstkindern abgetrennt.
Dauerkarten können im Bürgerbüro der Stadt Rietberg erworben werden. Grundsätzlich ist das Bürgerbüro (Rathausstraße 31) derzeit nur nach vorheriger Anmeldung zu betreten. Eine Dauerkarte für das Freibad können Interessenten entweder nach vorheriger Anmeldung erwerben, oder sie nutzen einen der folgenden Sondertermine (ohne Anmeldung): Mittwoch und Freitag, 27. und 29. Mai, von 13 bis 16 Uhr, Samstag, 30. Mai, von 10 bis 12 Uhr sowie Mittwoch, 3. Juni, von 13 bis 16 Uhr. Folgende Eintrittspreise sind in dieser Saison gültig (bitte beachten: Sollte das Freibad aufgrund weiterer Corona-Entwicklungen wieder schließen müssen, wird die Gebühr für die Dauerkarte nicht erstattet):
Dauerkarten (nur im Bürgerbüro zu erwerben): Familien mit mindestens einem Kind bis zu 18 Jahren (sowie Schüler, Studenten, Schwerbehinderte ab 18 Jahren mit entsprechendem Ausweis) – 35 Euro, Erwachsene – 30 Euro (inklusive eigener Kinder bis zu 18 Jahren sowie Schüler, Studenten, Schwerbehinderte ab 18 Jahren mit entsprechendem Ausweis), Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis zu 18 Jahren – 12,50 Euro, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte ab 18 Jahren gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises – 12,50 Euro.
Bei Vorlage des Rietberg-Passes werden noch einmal 50% Rabatt gewährt.
Familien mit einem Wohnsitz außerhalb von Rietberg müssen ihren Familienstatus mit Hilfe von z. B. Familienstammbuch o.ä. nachweisen.
Einzelkarten (im Bad zu erwerben): Erwachsene – 2 Euro, Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis zu 18 Jahren – 1 Euro, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte ab 18 Jahren gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises – 1 Euro, Kinder bis zu 6 Jahren (Zutritt nur in Begleitung Erwachsener möglich) haben freien Eintritt. Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben freien Eintritt. Voraussetzung: Der vorzulegende Schwerbehindertenausweis des/der Schwerbehinderten enthält das Merkzeichen „B“.
Öffnungszeiten des Freibads: montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr, samstags von 7 bis 19 Uhr und sonntags von 8 bis 19 Uhr (Einlass- und Kassenschluss jeweils eine Stunde vor Schließung).