Rietberg. Ab Freitag, 13. August, ist beim Einlass ins Rietberger Freibad wieder ein Negativtestnachweis notwendig. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ gilt auch die Bescheinigung über die vollständige Impfung oder eine Genesung. Die Nachweise können am Eingang digital oder auf Papier vorgezeigt werden. Hintergrund sind die verschärften Regeln, die ab Freitag kreisweit gelten, weil für den Kreis Gütersloh nun die Regeln der Inzidenzstufe 2 gelten werden.