Richtlinie bietet mehr Geld und zusätzliche Möglichkeiten
Rietberg. Mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten und einem höheren Finanzvolumen geht das städtische Förderprogramm »Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung« in sein zweites Jahr. Auch Anregungen der Bürger sind eingeflossen und wurden von der Politik aufgenommen. Von dem Förderprogramm dürften abermals alle Bürgerinnen und Bürger profitieren – vor allem aber die Umwelt und das Klima.
Neu ist – das ist eine der Anregungen der Bürger – dass Lastenfahrräder und E-Autos nun auch geleast werden können und nicht zwingend gekauft werden müssen. Hinzu kommt ein Sonderbonus für die gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen, sofern sie aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Erhöht worden ist zudem der Zuschuss, um Großgeräte wie etwa Kühlschränke reparieren zu lassen – man muss sie ja nicht gleich wegwerfen. 70 Prozent des Rechnungsbetrages werden übernommen (maximal 200 Euro). Auch Akkus gehören nicht gleich in den Müll, sondern lassen sich oftmals reparieren – die in E-Bikes ebenso wie in elektrischen Zahnbürsten oder Sportuhren. Hier übernimmt die Stadt die Hälfte der Kosten (bis zu 250 Euro). Hinzu kommen Fördermöglichkeiten in den Bereichen Sanieren & Bauen, Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung & Biodiversität.
Ausnahmsweise, und das gilt nur für das Jahr 2021 und nur für die Dach- und Fassadenbegrünung, sind auch Unternehmen antragsberechtigt. Hier werden Landesmittel aus dem Sonderprogramm »Klimaresilienz in Kommunen« im Rahmen der Corona-Hilfen weitergeleitet. Davon abgesehen stehen für alle weiteren Fördermaßnahmen in diesem Jahr 120.000 Euro für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung (maximal 3000 Euro pro Haushalt) – das ist dreimal so viel wie im vergangenen Jahr. Für Antrag und Nachweis sind allerlei Regelungen und Voraussetzungen zu beachten, so dass auf jeden Fall aufmerksam die Förderrichtlinie gelesen werden muss.
Möglich sind Antragstellungen ab sofort. Und zwar ausschließlich online, um Papier zu vermeiden. Das Online-Antragsformular, sowie die für 2021 aktualisierte Förderrichtlinie, ist zu finden unter www.rietberg.de > Rathaus > Klimaschutz & Energie > Förderprogramme.
Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung. Neu ist jedoch, dass auch im Vorfeld einer Sanierung, einer Reparatur oder eines Kaufs Anträge gestellt und Fördermittel »reserviert« werden können – auch das eine Anregung der Rietbergerinnen und Rietberger. Auch jetzt noch können Maßnahmen gefördert werden, die bereits im vergangenen Jahr begonnen wurden.