Stadt lockert Photovoltaik-Vorschriften in der Innenstadt

Zu sehen ist die Historische Innenstadt von oben. Insbesondere Gebäude sind im Bild, aber auch einige Bäume.
Noch gibt es keine Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dächern im historischen Stadtkern. Ab sofort ist eine Installation auf den Dächern unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Foto: Stadt Rietberg

Installation ist unter bestimmten Bedingungen möglich

Rietberg. Die Stadt Rietberg will jetzt die Möglichkeiten erweitern, auf den Dächern in Rietbergers historischem Stadtkern Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu installieren. Bisher hatte die städtische Gestaltungssatzung die Möglichkeiten, mit solchen Anlagen aus Sonnenlicht Strom oder Wärme zu erzeugen, eingeschränkt. 

Neu ist, dass die Anlagen nun von öffentlichen Verkehrs- und Wegeflächen aus sichtbar sein dürfen. Wer auf seinem Gebäude innerhalb des historischen Stadtkernes eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage errichten möchte, muss dennoch einige Punkte beachten: Die Anlagen müssen an den jeweiligen Neigungswinkel der Dachfläche angepasst werden. Außerdem müssen sie insgesamt ein symmetrisches Bild abgeben und dürfen nicht spiegeln. Der Abstand zu First, Ortgang (Giebelbegrenzung) und Traufe muss mindestens einen halben Meter betragen.

Für Stecker-Solaranlagen, auch Balkon-Kraftwerke genannt, gilt eine Ausnahme. Diese sind im historischen Stadtkern weiterhin nur dann zulässig, wenn sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nicht sichtbar sind.

Diese Anpassungen der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung wurden in mehreren Beratungen mit Vertretern der politischen Fraktionen, des Heimatvereins und der Stadtverwaltung erarbeitet. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einen mehrheitlichen Beschluss dazu gefasst. Wichtig: Jede Anlage, die im historischen Stadtkern errichtet werden soll, muss durch die Bauordnungsabteilung der Stadt Rietberg genehmigt werden.

Bislang war die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Rietberger Stadtkern generell nur dort erlaubt, wo sie nicht sichtbar sind. Denn die historische Altstadt gilt als besonders schützens- und erhaltenswert. Viele Gebäude gelten als bedeutende Beispiele mittelalterlicher Stadtbaukunst und prägen das Stadtbild. Durch eine Anpassung in der Landesbauordnung ändern sich nun aber die rechtlichen Rahmenbedingungen.