Stellungnahmen zu Regionalplanung möglich

Regionalplan OWL regelt Nutzung aller Flächen

Rietberg. Land ist eine begrenzte Ressource, auf die jeder einzelne Ansprüche erhebt: beispielsweise zum Wohnen, zum Arbeiten, zum Einkaufen, zum Autofahren oder zur Erholung. Aber auch die Landwirtschaft, die Industrie, die Fortwirtschaft sowie die Energieerzeuger möchten die vorhandenen Flächen nutzen. Um diese unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang zu bringen, wird jetzt der Regionalplan OWL neu aufgestellt. Bürgerinnen und Bürger können die Planungsunterlagen einsehen und bis zum 31. März 2021 Stellung dazu zu nehmen.

Der Regionalplan OWL regelt, wie die zur Verfügung stehenden Flächen – auch auf Rietberger Gebiet – künftig genutzt werden können. Für die Region Ostwestfalen-Lippe ordnet die Bezirksregierung Detmold als zuständige Regionalplanungsbehörde die Flächeninteressen. Daher dürfen auch Rietberger Bürgerinnen und Bürger Stellung zu den Planungen nehmen. Zudem verfeinert der Regionalplan OWL die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes, der 2017 neu aufgestellt worden ist. Der Landesentwicklungsplan NRW wie auch der Regionalplan OWL sind die Vorgaben für den Flächennutzungsplan der Stadt Rietberg.

Die Planungsunterlagen sind noch bis zum 31. März 2021 auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold abrufbar: www.bezreg-detmold.nrw.de.