Zu- und Absagen für die Kinderbetreuungsplätze

Kita-Online-Portal »Kivan« verschickt Nachrichten im Februar

Rietberg. Die Zu- und Absagen für einen Kita-Platz ab dem 1. August 2025 in Rietberg kommen in der Zeit vom 10. Februar bis 7. März 2025.

Über das Kita-Online-Portal »Kivan« hatten Eltern bis Mitte Dezember 2024 die Möglichkeit, ihr Kind für bis zu vier Kitas vorzumerken. In eben diesem Online-Portal werden nun die Zu- und Absagen der Plätze erteilt; und zwar gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten Prioritäten eins, zwei, drei und vier. Die Eltern werden per E-Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita aufzunehmen.

Für den Fall, dass in allen vier von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein Platz für ihr Kind frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder gegebenenfalls wieder frei werden. In Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen werden sie den Eltern dann ein entsprechendes Platzangebot machen. Das Platzangebot kann leider nicht immer für die Wunsch-Kitas erfolgen. Es wird avber darauf geachtet, dass das Angebot für die Eltern gut erreichbar ist.

Sollten Eltern auf einen Platz im darauffolgenden Kita-Jahr warten wollen, so können sie ihre Bedarfsmeldung im Kita-Online-Portal »Kivan« bearbeiten und diese für das Kita-Jahr 2026/2027 übernehmen. Dies gilt auch, wenn ein Platz in der Kindertagespflege angenommen wurde.

Eltern von Kindern, die bei Betreuungsbeginn noch keine drei Jahre alt sind, haben auch die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege (Betreuung durch eine/n Tagesmutter /-vater) in Anspruch zu nehmen. Alle Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte bei der Vermittlungsstelle Kindertagespflege in Rietberg. Die Kontaktdaten der Vermittlungsstellen sind ebenfalls im Kita-Online-Portal »Kivan« hinterlegt.

Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass all die Kinder, die zum 1. August 2025 in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, gegen Masern geimpft sein müsse, wie es die Ständige Impfkommission empfiehlt (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom November 2019).

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)