Haushalt 2023: Gebührenberechnung für das neue Jahr
Rietberg. Der Rat der Stadt Rietberg hat den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies: stabile Steuern, aber höhere Abfallgebühren. Ein Beispielhaushalt mit vier Personen muss mit Mehrkosten von rund 74 Euro im Jahr rechnen.
Die Gebühren für die Müllabfuhr werden im kommenden Jahr leicht ansteigen: Die Kosten für die Restmüllabfuhr steigen um 11 bis 12 Prozent, die Abfuhr des Bioabfalls wird etwa 15 Prozent teurer. Die Leerung der Blauen und der Gelben Tonne bleibt kostenfrei. Der Beitrag für die Sperrmüllabfuhr bleibt unverändert. Die Stadt will Grundstückseigentümern künftig dauerhaft eine kostenlose Grünschnittentsorgung ermöglichen. Zwei Gutscheine pro Jahr erlauben die kostenlose Abgabe von Strauchschnitt und Grünabfällen an den zwei Recyclinghöfen in Rietberg.
Günstiger wird die Beteiligung der Grundstückseigentümer an der Straßenreinigung: Die Gebühr reduziert sich von 0,79 auf 0,74 Euro je laufendem Meter der Grundstückslänge.
Die Abwasserbeseitigung bleibt im kommenden Jahr zunächst stabil. Die Gebühr bleibt unverändert 2,42 Euro je Kubikmeter. Die Regenwassergebühr reduziert sich hingegen von 0,26 auf 0,24 Euro je Quadratmeter.
Jedoch profitieren Grundstückseigentümer von einer Gesetzesänderung, nach der die Benutzungsgebühren für das Einleiten von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation für das zu Ende gehende Jahr neu berechnet werden müssen. Bislang waren 2,42 Euro je Kubikmeter angesetzt worden. Nun wird die Gebühr rückwirkend auf 2,16 Euro korrigiert. Die Differenz – 0,26 Euro je Kubikmeter – bekommen die Grundstückseigentümer im neuen Jahr automatisch gutgeschrieben; beziehungsweise wird diese Gutschrift mit der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2023 verrechnet. Die Abgabebescheide werden im ersten Quartal des neuen Jahres verschickt.
Für einen Musterhaushalt mit vier Personen und einem Schmutzwasserverbrauch von 40 Kubikmeter pro Person bedeutet dies eine Gebühr von 435,20 Euro für Schmutz- und Regenwasser im Jahr 2023 und – wenn man den neu reduzierten Wert für 2022 zu Grunde legt – ein Plus von 37,60 Euro.
Für die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird die Gebühr für 2022 je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen ebenfalls rückwirkend zum Jahresbeginn gesenkt: um ein Prozent auf 28,64 Euro je Kubikmeter.