Auszeichnung nach Überprüfung erneut erhalten
Rietberg. Rietberg ist und bleibt ein attraktives Ziel für Urlauber und Touristen. Jetzt ist die schöne Stadt an der Ems erneut als staatlich anerkannter Erholungsort ausgezeichnet worden.
Marion Schustag-Grondorf und Birgit Busse-Sander waren dazu jetzt extra nach Rietberg gekommen, um dem Bürgermeister und den Verantwortlichen der Stadtverwaltung die entsprechende Urkunde zu überreichen. „Rietberg mit seiner historischen Altstadt ist nach wie vor eine sehr schöne Stadt“, sagten die Vertreterinnen der Bezirksregierung Detmold. Besonders die vielen kleinen Parkanlagen inmitten der Stadt, die „grünen Oasen“, hoben sie hervor. Und: „Die Wallanlagen entlang der Ems ergänzen das Ambiente perfekt.“ Dass diese kleinen Parks, wie etwa das Bürgergärtchen, der Drostengarten und der Skulpturenpark nicht nur für Urlauber und Touristen gedacht sind, hob Bürgermeister Andreas Sunder in dem Gespräch hervor: „Was wir für unsere Gäste anbieten, das kommt natürlich auch allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.“ Die Rietberger müssten diese grünen Oasen innerhalb der Stadt noch viel mehr schätzen, wünscht sich Rüdiger Ropinski von der städtischen Abteilung Stadtentwicklung. Er hatte sich im Rathaus um die erneute Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort bemüht.
Der Urkundenübergabe vorausgegangen war ein ausführlicher Reprädikatisierungsprozess. Im Juni 2009, im Nachgang der Landesgartenschau 2008 in Rietberg, hatte sich die Stadt erstmals erfolgreich um diese Auszeichnung bemüht. Alle zehn Jahre muss dieses Qualitätsmerkmal erneuert werden. Wegen der Umstände rund um die Coronapandemie hat sich die Auszeichnung auch in Rietberg nun etwas verzögert. Ein schriftlicher Antrag und ein Besuch der Vertreterinnen der Bezirksregierung gehörten dazu. Auch der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband wurden in dieser Angelegenheit angehört. Als Grundlage dienen die Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen nach dem Kurortegesetz des Landes NRW.